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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startet heute ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner der rund 20 Mio. Wohnungen in Mehrparteienhäusern zu verbessern. Zu diesen Wohnungen gehören ca. 9 Mio. Stellplätze. Ein Großteil davon ist noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet – das Potenzial für den Ausbau von Ladeinfrastruktur ist erheblich.
Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig.
Anträge können ab heute, 15. April 2026, gestellt werden.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
Wir bringen die Elektromobilität entscheidend nach vorne und steigern ihre Nutzerfreundlichkeit. Zuhause Laden ist beliebt, bequem und praktisch, da hier das Auto ohnehin häufig über einen längeren Zeitraum steht. Mit unserer neuen Förderung in Höhe von 500 Mio. Euro bringen wir die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Alltag der Menschen, die in Mehrparteienhäuser leben, denn dort verfügen Stellplätze oftmals noch nicht über eine ausreichende Ladeinfrastruktur. Ab heute können alle ihre Anträge auf Förderung einreichen.
Eckpunkte der Förderung
Das Förderprogramm stellt ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum,
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
Die Anträge der ersten beiden Gruppen werden unmittelbar nach Antragseingang bearbeitet, die Förderung erfolgt nach Bewilligung als Festbetrag. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt die Mittelvergabe auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Anträge können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden; die Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Weitere Informationen und Antragstellung
Das Förderprogramm setzt Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des im November 2025 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ um.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ein digitales Antragsportal.
Alle Informationen zum Programm und der Antragstellung finden sich unter: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/ .
Zur Unterstützung von Wohnungseigentümergemeinschaften hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur vor kurzem im Auftrag des BMV kürzlich einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern veröffentlicht. Der „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümer-gemeinschaften und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.
Link zum „WEGWeiser“ : https://nationale-leitstelle.de/wp-content/uploads/2026/02/WEGweiser_NLL_Februar2026.pdf
Quelle: BMV