Deutschland hat am 14. April 2026 gemeinsam mit den Niederlanden, Belgien und Schweden seine Ratifikationsurkunde zum HNS (Hazardous and Noxious Substances)-Übereinkommen 2010 bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in London hinterlegt. Die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland im Vereinigten Königreich, Susanne Baumann, übergab die Urkunde zusammen mit ihren Amtskollegen im Rahmen eines feierlichen Empfangs an den Generalsekretär der IMO, Arsenio Dominguez.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
Mit der Ratifikation des HNS-Übereinkommens rückt ein weltweit einheitliches Haftungs- und Entschädigungssystem für den Transport gefährlicher Stoffe auf See in greifbare Nähe. Klare Haftungsregeln, verpflichtende Versicherungen und ein internationaler Fonds sorgen künftig dafür, dass Schäden schneller ersetzt und öffentliche Haushalte entlastet werden. Das stärkt den Schutz von Menschen, Umwelt und den Küstenregionen und schafft zugleich mehr Rechtssicherheit für die maritime Wirtschaft.
Mit der gemeinsamen Hinterlegung sind – vorbehaltlich der formalen Bestätigung durch die IMO – die internationalen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens erfüllt. Dieses tritt damit voraussichtlich in 18 Monaten in Kraft. Neben Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Schweden hatten bereits acht weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert.
Das HNS-Übereinkommen 2010 schafft erstmals ein weltweit einheitliches Haftungs- und Entschädigungssystem für Schäden, die beim Transport gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See entstehen können. Dazu zählen insbesondere Personen-, Sach- und Umweltschäden. Vorgesehen ist ein zweistufiges System: Zunächst haften Schiffseigner bis zu einer festgelegten Höchstsumme, die durch eine verpflichtende Versicherung abgesichert werden muss. Reicht diese Deckung bei besonders großen Schadensfällen nicht aus, greift in einer zweiten Stufe der internationale HNS-Fonds. Dieser finanziert sich aus Beiträgen der Empfänger entsprechender Ladungen. Das Modell ergänzt bestehende internationale Haftungsregelungen in der Seeschifffahrt und reduziert finanzielle Risiken für staatliche Stellen bei Gefahrgutunfällen auf See.
In Deutschland wird das Übereinkommen insbesondere durch das HNS-Gesetz sowie die HNS-Pflichtversicherungsbescheinigungsverordnung umgesetzt. Zuständige Behörde für die Ausstellung der Pflichtversicherungsbescheinigungen für Schiffe unter deutscher Flagge ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Auch für Schiffe aus Staaten, die nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, können entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden.
Auch aus der Branche kommt Zustimmung. Dr. Gaby Bornheim, Präsidentin des Verbands Deutscher Reeder, begrüßt die Ratifikation:
Wir begrüßen die Ratifikation und das baldige Inkrafttreten des HNS-Übereinkommens 2010 ausdrücklich. Das zeigt, dass internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Regeln auch in herausfordernden Zeiten möglich sind. Gerade für die global agierende Seeschifffahrt sind verlässliche und international einheitliche Rahmenbedingungen entscheidend. Das neue Haftungsregime für Gefahrstoffe trägt dazu bei, Risiken für Bevölkerung, Meeresumwelt und Küsten weiter zu reduzieren und wirksam abzusichern.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht von Schiffen werden im Nachgang zur Ratifikation auf www.deutsche-flagge.de veröffentlicht.