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Deutscher Pass

Quelle: gettyimages / Pradeep Thomas Thundiyil

Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung wird das Bundesministerium für Verkehr die rechtlichen Voraussetzungen für eine durchgängig digitale Reisekette im Luftverkehr schaffen. Durch Änderungen im Luftverkehrsgesetz sowie im Passgesetz, im Personalausweisgesetz, im Aufenthaltsgesetz und im Freizügigkeitsgesetz/EU wird es Luftfahrtunternehmen ermöglicht, Daten aus Reisepässen oder Personalausweisen (insbesondere über deren Chip) auszulesen und für digitale Check-in-Prozesse zu nutzen. Mit diesem Gesetzentwurf setzt das BMV einen wichtigen Impuls für effizientere Abläufe und mehr Komfort für die Reisenden an deutschen Flughäfen.

Die Bundesregierung bringt das Vorhaben nun vor Beginn der Hauptreisezeit auf den Weg, sodass die geplante Entlastung voraussichtlich bereits im Sommer zu erwarten ist.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

Wir machen den Check-in-Prozess am Flughafen effizienter, reduzieren Wartezeiten spürbar und ermöglichen eine durchgängig digitale und sichere Abfertigung – auf freiwilliger Basis. Davon profitieren Reisende und Wirtschaft gleichermaßen – mit rund 1,1 Millionen Stunden weniger Wartezeit pro Jahr und einer Entlastung von etwa 63 Millionen Euro jährlich. Diese digitale Reisekette ist Teil unserer Entlastungsoffensive im Verkehrsbereich. Wir wollen schneller planen, digitaler arbeiten und unnötige Bürokratie konsequent abbauen. So entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Mithilfe dieser digitalen Fluggastabfertigung können personelle Engpässe und Wartezeiten in der Hauptreisezeit vermieden werden, da der Prozess beschleunigt und der Personaleinsatz am Gate reduziert werden kann, ohne dass Abstriche bei der Identitäts- und Echtheitsprüfung gemacht werden müssen. Die Echtheitsprüfung bei der digitalen Fluggastabfertigung erschwert sogar die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente.

Die Prozesse zur Fluggastabfertigung vom Check-in bis zum Betreten des Flugzeuges erfolgen heute im Wesentlichen manuell. Der erste Kontakt des Fluggastes bei der Abfertigung erfolgt in der Regel beim Check-in für den Flug. Das Flugticket, ob in Papierform oder auf einem Gerät digital verfügbar, wird aktuell zunächst per Sichtkontrolle mit den im Buchungssystem gespeicherten Daten des Luftfahrtunternehmens abgeglichen. Erfolgt der Check-in über das Internet, erfolgt nur der Abgleich mit den bei der Buchung hinterlegten Daten. Je nach Reiseziel oder weiteren internationalen oder europäischen Anforderungen erfolgt zudem ein visueller Abgleich der Daten des Passes mit dem Ticket.

Diese Prozesse sollen zukünftig auch digital funktionieren – mit modernen automatisierten Softwaresystemen, die biometrische Muster verwenden. Die Teilnahme bleibt für Passagiere freiwillig; die klassische Abfertigung bleibt weiterhin gleichwertig bestehen.

Bürokratierückbau im Verkehrsbereich

Mit der digitalen Fluggastabfertigung wird eine Maßnahme des Entlastungskabinetts vom 05.11.2025 umgesetzt. Darüber hinaus haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Die Ressortbeteiligung hierzu läuft aktuell. Mit einem Bündel aus Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sollen Verfahren vereinfacht und beschleunigt, Doppelregelungen abgebaut und digitale Lösungen stärker genutzt werden. Wir setzen so Vorgaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode um und tragen zu den Bürokratierückbauzielen der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda bei.

Bürokratierückbau ist für uns kein Einzelprojekt, sondern eine Daueraufgabe. Wir werden den Verkehrsbereich Schritt für Schitt entlasten, modernisieren und damit handlungsfähiger machen – für leistungsfähige Mobilität und eine Verwaltung, die für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft wieder spürbar funktioniert.