Quelle: BMV
Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.
Mit dem Beschluss treibt die Bundesregierung die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket zur Reform der Fahrschulausbildung werden zwei wesentliche Zielrichtungen verfolgt: Zum einen stehen vor allem Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Mittelpunkt. Zum anderen soll eine deutliche Entlastung der Fahrschulen erreicht werden, insbesondere durch den Rückbau bürokratischer Hürden.
Bundesminister Patrick Schnieder:
Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren. Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unserer Reform der Fahrschulausbildung machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zur Reform der Fahrschulausbildung im Einzelnen
1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.
- Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das senkt Kosten und spart Zeit für Fahrschüler, aber auch für Fahrschulen.
- Bürokratierückbau: Der Bürokratierückbau ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung und daher auch ein zentraler Bestandteil der Reform. Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
- Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit über 1.100 Fragen. Er soll um rund ein Drittel reduziert werden. Eine gezielte Reduzierung auf mit europäischen Richtlinien im Einklang stehende Inhalte und praxisnahe, verständliche Fragen entlastet die Fahrschülerinnen und Fahrschüler, ohne die Qualität der Ausbildung zu gefährden.
2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden.
- Aktuell sind in Deutschland beim Pkw-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten). Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.
- Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
- Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
- Experimentierklausel: Es soll ermöglicht werden, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.
3. Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u. a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.
Weitere Maßnahmen
Außerdem werden sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW oder Bus) übertragen lassen, was den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers/-fahrerin erleichtert. Dazu zählt der Wegfall einer zahlenmäßigen Vorgabe für die Absolvierung der Sonderfahrten (Fahrten auf der Autobahn, bei Dunkelheit und auf Landstraßen) bzw. im Falle der Busausbildung eine Vorgabe zu verpflichtend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten. Ziel der Ausbildung bleibt der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten. Die Anzahl der dafür zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.
Erleichtern werden wir auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf. Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden. Beispielsweise werden die verschiedenen für Fahrlehrer bestehenden Fortbildungsfristen verlängert und einheitlich auf vier Jahre angehoben.
Nächste Schritte
Die flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung wird dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt. Sofern das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann, werden die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.
Bundesminister Schnieder abschließend dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werden können: für einen bezahlbaren Pkw-Führerschein, einen sicheren Straßenverkehr und für mehr Freiraum und weniger Bürokratie in den Fahrschulen.“