Alle Pressemitteilungen Alle Pressemitteilungen
Eine Person zeigt mit dem Finger auf eine Skizze

Quelle: DB AG / Oliver Lang

Das Bundesverkehrsministerium hat heute den Bericht zum Ergebnis der Vorplanung und frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Vorhaben Ausbaustrecke/Neubaustrecke Mühldorf – Landshut an den Bundestag übermittelt.

Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr:

Ich freue mich sehr, dass die DB InfraGO AG die Planungen für die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke zwischen den Knotenbahnhöfen Mühldorf und Landshut Hauptbahnhof vorgelegt hat. Die Übermittlung der Unterlagen möchte ich dafür nutzen, beim Parlament dafür zu werben, neben der planerischen auch die finanzielle Zukunft des Projekts langfristig abzusichern. Denn auch wenn die Sanierung des Netzes aktuell Priorität hat, dürfen wir darüber nicht den Neu- und Ausbau aus dem Auge verlieren, wenn wir den Mobilitätsbedürfnissen des Landes und der Menschen vor Ort auch in Zukunft gerecht werden wollen.

Durch den Ausbau und die Elektrifizierung zwischen Landshut und Mühldorf soll der Knoten München vom Schienengüterverkehr entlastet werden. Gleichzeitig wird der Knoten Mühldorf besser in das Schienennetz eingebunden und es lassen sich verbesserte Nahverkehrsverbindungen in Richtung Landshut einrichten.

Das Vorhaben beinhaltet die Fahrbarkeit mit 120 km/h sowie die Ausrüstung der Strecke mit dem Signalsystem ETCS (Level 2 mit Signalen).

Die DB InfraGO AG hat zuvor die breite Öffentlichkeit in den Regionen informiert. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine zusätzlichen Forderungen gestellt und das Projekt wurde in der Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen.

Das BMV hat die Unterlagen der DB InfraGO AG zum Vorhaben nun gemeinsam mit dem Eisenbahn-Bundesamt ausgewertet und auf dieser Basis einen Bericht an den Deutschen Bundestag über die Planungsergebnisse und die Erkenntnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt.

Die Entscheidung, unter welchen Prämissen die Planung fortgesetzt wird, obliegt nun dem Deutschen Bundestag.