Bundesrat macht Weg frei für die digitale Reiseabfertigung. Das Gesetz ermöglicht den deutschen Flughäfen, die Abfertigung für Fluggäste auf freiwilliger Basis einfacher und schneller zu gestalten. Die Abfertigungsprozesse werden digitalisiert, Wartezeiten reduziert und der Weg zum Boarding wird komfortabler. Fluggäste können künftig dank eines biometrischen Abgleichs verschiedene Kontrollpunkte am Flughafen kontaktlos passieren. Die herkömmliche Fluggastabfertigung bleibt dabei uneingeschränkt als gleichwertige Alternative bestehen. Das Gesetz modernisiert den Luftverkehr in Deutschland und schafft den rechtlichen Rahmen für die digitale Fluggastabfertigung.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
Wir machen den Abfertigungsprozess am Flughafen effizienter, reduzieren Wartezeiten spürbar und ermöglichen eine durchgängig digitale und sichere Abfertigung - auf freiwilliger Basis. Wer möchte, kann nach einer einmaligen biometrischen Identitätsprüfung beim Eintreffen am Flughafen seinen Pass, die Bordkarte oder das Smartphone wegpacken und die weiteren Abfertigungsstationen einfach per Gesichtsabgleich passieren. Damit werden die Verfahren am Check-in, der Gepäckaufgabe, der Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich und dem Boarding deutlich schneller. Davon profitieren Reisende und Wirtschaft gleichermaßen - mit rund 1,1 Millionen Stunden weniger Wartezeit pro Jahr und einer Entlastung von etwa 63 Millionen Euro jährlich. Diese digitale Reisekette ist Teil unserer Entlastungsoffensive im Verkehrsbereich. Wir wollen schneller planen, digitaler arbeiten und unnötige Bürokratie konsequent abbauen. So entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Die Prozesse zur Fluggastabfertigung erfolgen heute im Wesentlichen manuell. Vom Check-in bis zum Betreten des Flugzeugs soll alles nun auch digital funktionieren. Die Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber können ab sofort die entsprechenden technischen Lösungen anbieten. Beispielsweise checkt der Fluggast bereits online ein. Zu Beginn der Reise wird am Flughafen ein Gesichtsbild des Fluggastes aufgenommen und einmalig mit dem Lichtbild im Ausweisdokument abgeglichen. Ebenso werden die notwendigen Fluggastdaten ausgelesen. Alle Daten einschließlich des Gesichtsbildes werden verschlüsselt verarbeitet. An den verschiedenen Punkten, wie der Gepäckaufgabe, beim Zugang zum Sicherheitsbereich und beim Boarding, wird jedes Mal das Gesicht erfasst und mit dem anfangs gespeicherten, verschlüsselten biometrischen Muster abgeglichen. Die erhobenen Daten werden spätestens drei Stunden nach Abflug gelöscht.
Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen eine technologieoffene Umsetzung. Die Implementierung kann schrittweise und entsprechend der jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen an den Flughäfen erfolgen.
Die digitale Fluggastabfertigung steht für ein modernes Reiseerlebnis mit mehr Komfort und kürzeren Wegen durch den Flughafen: freiwillig, sicher und datenschutzkonform. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen setzen die Maßnahmen des Entlastungskabinetts vom 5. November 2025 sowie Vorgaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode um. Grenzkontrollen sind hiervon jedoch nicht erfasst. Für diese müssen Pass- und Ausweisdokumente weiterhin vorgelegt werden.