Das Kabinett hat heute den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Mit der Reform wird der bewährte Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Regelungen zum Parken während des Ladevorgangs werden darüber hinaus dauerhaft im Gesetz verankert.
Seit 2015 ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz den Städten und Gemeinden, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu fördern – etwa durch reservierte Parkplätze, kostenfreies Parken oder besondere Zufahrtsrechte. Diese Möglichkeiten haben sich in der Praxis bewährt und werden von den Kommunen intensiv genutzt. Mit der Novelle erhalten sie auch künftig die nötigen Instrumente, um den Hochlauf der Elektromobilität vor Ort aktiv zu unterstützen und die Luftqualität in ihren Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.
Ulrich Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr:
Das Elektromobilitätsgesetz hat sich bewährt. Seit über zehn Jahren gibt es den Kommunen die Möglichkeit, Elektromobilität vor Ort sichtbar und attraktiv zu machen. Mit der Novelle entwickeln wir dieses erfolgreiche Instrument konsequent weiter. Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw. So geben wir den Kommunen mehr Handlungsspielraum und schaffen moderne Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität.
Die Novelle trägt der dynamischen Entwicklung der Elektromobilität Rechnung. So wird das Parken an öffentlichen Ladepunkten deutlich einfacher: Künftig können Elektrofahrzeuge dort während des Ladevorgangs auch ohne E-Kennzeichen parken. Das schafft mehr Klarheit für Nutzerinnen und Nutzer, erleichtert eine einheitliche Beschilderung und kommt insbesondere auch dem grenzüberschreitenden Verkehr zugute. Gleichzeitig bleiben Ladeplätze ihrem eigentlichen Zweck vorbehalten.
Erweitert wird außerdem der Anwendungsbereich des Gesetzes. Künftig können Kommunen Bevorrechtigungen nicht nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw vorsehen. Damit trägt die Bundesregierung der Entwicklung Rechnung, dass immer mehr Busunternehmen, kommunale Betriebe und Logistikunternehmen ihre Flotten auf klimafreundliche Antriebe umstellen.
Die wichtigsten Inhalte der Novelle:
- Das Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert.
- Städte und Gemeinden können elektrisch betriebene Fahrzeuge weiterhin durch Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte fördern oder künftig auch auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten.
- Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert.
- Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.
- Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.
- Rechtliche Unklarheiten werden beseitigt und notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen umgesetzt.
Die Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität geschaffen und gleichzeitig die Möglichkeiten der Kommunen, klimafreundliche Mobilität vor Ort zu fördern gestärkt.