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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat heute den ersten Förderaufruf der neuen „Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt“ veröffentlicht. Für den Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore stellt der Bund zunächst bis zu 70 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Projekte, die den Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Binnenschiffe ermöglichen und die dafür notwendige Infrastruktur schaffen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger:
Die Binnenschifffahrt ist ein leistungsfähiger und klimafreundlicher Verkehrsträger mit großem Zukunftspotenzial. Mit unserer neuen Förderung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass emissionsfreie Antriebe und die notwendige Lade- und Tankinfrastruktur schneller in die Praxis kommen. Wir investieren gezielt in moderne Schiffe und leistungsfähige Häfen, stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland und bringen den klimafreundlichen Güterverkehr auf unseren Wasserstraßen weiter voran.
Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMV den Einsatz emissionsfreier und sauberer Antriebs- und Energiesysteme in der Binnenschifffahrt. Gleichzeitig sollen mehr Güter- und Personenverkehr auf die Wasserstraße verlagert werden. Das Programm leistet damit einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaziele, zur Umsetzung europäischer Vorgaben für Infrastruktur alternativer Kraftstoffe und zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt.
Der erste Förderaufruf umfasst ausschließlich Maßnahmen der Förderlinie „Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore“. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen sowie weitere wirtschaftlich tätige Akteure mit Sitz in Deutschland.
Gefördert werden unter anderem:
- die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten sowie die Umrüstung bestehender Güterschiffe auf emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe,
- Investitionen in Hafeninfrastruktur, einschließlich Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol,
- die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms und erneuerbaren Wasserstoffs sowie entsprechender Speicherlösungen,
- Infrastrukturmaßnahmen an Umschlag- und Liegeplätzen außerhalb von Häfen, darunter Lade- und Tankinfrastruktur sowie mobile Versorgungseinrichtungen.
Anträge können ab dem 17. August 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet zu einem später bekanntgegebenen Zeitpunkt.
Interessierte können sich am 13. August 2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in einem Online-Seminar über die Förderbedingungen und das Antragsverfahren informieren.
Weitere Informationen zum Förderaufruf, zum Antragsverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zur Verfügung.