Der Bund stimmt den überarbeiteten Planungsunterlagen der Länder zu. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für den Neubau der B 293 zwischen Wörth und Karlsruhe mit der zweiten Rheinbrücke erreicht: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg können nun die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten.
Steffen Bilger, Bundesminister für Verkehr:
Dies ist ein wichtiger Schritt zum Neubau der B 293, auf den die Region dringend wartet. Die Länder haben in enger Zusammenarbeit die Unterlagen für die Baurechtsverfahren erfolgreich überarbeitet. Nun müssen die Länder schnellstmöglich die ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten. Mit dem Neubau stärken wir die gesamte Region - deshalb wollen wir ihn zügig umsetzen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben wir in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen geschaffen, dass Planung und Bau wichtiger Infrastrukturvorhaben - wie dem Neubau der B 293 mit der zweiten Rheinbrücke - erheblich beschleunigt werden.
Achim Schwickert, Staatsminister des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz: Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Achim Schwickert freut sich, dass mit der Genehmigung der aktualisierten Kostenberechnung ein letztes Puzzleteil für die Einleitung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens erfüllt wurde und hofft auf ein zügiges Verfahren zur Erlangung des vollziehbaren Baurechts. Schwickert sagte:
Für das Land Rheinland-Pfalz steht dieses Projekt an oberster Stelle, um eine leistungsfähige Infrastruktur für die Bevölkerung auf beiden Seiten des Rheins bereitzustellen. Ich freue mich auch darüber, dass die zwischenzeitlich erfolgte Änderung des Bundesfernstraßengesetzes umgesetzt werden konnte und der geplante Betriebsweg über die neue Rheinbrücke für den Radverkehr als zusätzlicher Mobilitätsbaustein freigegeben werden kann. Wir werden das ergänzende Verfahren baldmöglichst bei der Planfeststellungsbehörde beantragen.
Nicole Razavi MdL, Ministerin für Verkehr des Landes Baden-Württemberg:
Mit der Zustimmung des Bundes zu den seitens der Straßenbauverwaltung des Landes ergänzten Planunterlagen haben wir einen wichtigen Meilenstein für die Umsetzung dieses bedeutenden Infrastrukturprojektes erreicht. Die Entlastung der bestehenden Rheinbrücke und die Schaffung einer zusätzlichen Querung über den Rhein werden die Wirtschaft in der Region stärken und resilienter machen. Mit den Ergänzungen der Planunterlagen haben wir den Forderungen aus dem 2020 geschlossenen Vergleich Rechnung getragen und unter anderem eine länderübergreifende Radwegverbindung geplant, die sowohl dem Alltagsradverkehr als auch dem Touristischen Radverkehr dient. Hierbei hat sich das gute Zusammenspiel aller Projektbeteiligten gezeigt und ich bin optimistisch, dass sich diese fortsetzen wird.
Der Neubau der B 293 zwischen Wörth und Karlsruhe mit der zweiten Rheinbrücke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der vom Deutschen Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde, in der höchsten Dringlichkeitskategorie "Vordringlicher Bedarf" enthalten.
Ziel ist es, die bestehende, bereits heute überlastete Verbindung über den Rhein im Zuge der B 10 zwischen Karlsruhe und Wörth zu entlasten und eine Alternative zu der im Jahr 1966 für den Verkehr freigegebenen Rheinbrücke zu schaffen.
Nachdem die im Jahr 2017 erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg beklagt worden waren, war im Ergebnis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte der beiden Länder eine Überarbeitung der Planunterlagen in Teilen erforderlich.
Die Länder haben die Planunterlagen dementsprechend überarbeitet und dem Bundesministerium für Verkehr vorgelegt, das nun seine Zustimmung erteilt hat. Die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden zeitnah eingeleitet.
Finanziert wird das Projekt vom Bund. Die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 475 Millionen Euro geschätzt, davon werden 149 Millionen Euro in die Rheinbrücke investiert werden. Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist aufgrund des erheblichen Nutzens nach wie vor gegeben.
Die überarbeiteten Planungen umfassen die Anlage eines Geh- und Radweges auf der neuen Rheinbrücke mit direkter und verkehrssicherer Anbindung an das Radwegenetz auf rheinland-pfälzischer und baden-württembergischer Seite, die Optimierung der Führung der Geh- und Radwege entlang der B 10 in Baden-Württemberg zur und über die bestehende Rheinbrücke sowie die technische Ausgestaltung der Rheinbrücke mit der Festlegung der Pfeilerstandorte.