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Das Kabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger vorgelegten Entwurf zur Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH beschlossen. Damit wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Künftig soll die Finanzierung der Autobahn GmbH auf drei Säulen stehen – Nutzerfinanzierung, Haushaltsmittel, und privates Kapital. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs in die Autobahnen, insbesondere in Brücken, wird die Finanzierung damit überjährig, flexibler und verlässlicher. Notwendige Sanierungen und zusätzliche Investitionen werden so schneller auf den Weg gebracht.
Bundesverkehrsminister Bilger:
Wir leiten einen Paradigmenwechsel bei der Autobahnfinanzierung ein und schaffen mehr Spielraum für Investitionen in unsere Autobahnen. Mit der neuen Finanzierungsstruktur werden notwendige Sanierungen und wichtige Neubauprojekte verlässlicher und schneller umgesetzt. Ab 2027 wird die Autobahn GmbH begrenzt kreditfähig, ab 2028 erhält sie einen Anteil aus der Lkw-Maut. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht zusätzliche Investitionen. Dadurch kann der Grundsatz „alles, was baureif ist, wird gebaut“ realisiert werden. Gleichzeitig ist garantiert: Die Autobahnen bleiben vollständig in öffentlicher Hand – der Bund bleibt Eigentümer. Mein Dank gilt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seinem Haus für die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs.
Kern der Neuregelung ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft künftig Einnahmen aus dem Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhält, die derzeit rund 4,5 Milliarden Euro jährlich beträgt. Ab 2028 wird die Autobahn GmbH über diesen Einnahmenanteil eigenständig verfügen können.
Damit kann die Autobahn GmbH in den nächsten Jahren Kredite aufnehmen, um Investitionen überjährig zu verstetigen und zusätzliche Vorhaben früher umzusetzen. Davon profitieren insbesondere die Erhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes einschließlich der Brücken sowie geplante Aus- und Neubaumaßnahmen. Die neue Finanzierungsstruktur schafft zudem mehr Möglichkeiten für den Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), da diese einen hohen überjährigen Finanzierungsbedarf haben.
Die Neuregelung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen: Der Bund bleibt alleiniger Eigentümer der Bundesautobahnen und der Autobahn GmbH. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Autobahn GmbH bleibt ausgeschlossen. Die Erhebung und Festsetzung der Lkw-Maut bleiben beim Bund. Die Autobahn GmbH wird künftig Mautgläubigerin für den Infrastrukturanteil der Lkw-Maut auf den Autobahnen und den Bundesstraßen in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die ebenfalls in Bundesverwaltung geführt werden. Für die weiteren Bestandteile der Lkw-Maut – unter anderem für CO₂-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten – bleibt der Bund Mautgläubiger.