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Bagger auf Baustelle

Quelle: Fotolia / Petair

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat für alle potenziellen Aus- und Neubauvorhaben der Tabelle B (Bedarfsplanprojekte, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird) des verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplanes (IRP) 2025-2029 des BMV und des von der Autobahn GmbH des Bundes aufgestellten neuen Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) 2025-2029 aktualisierte Berechnungen der Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) nach BVWP-Methodik mit gutachterlicher Unterstützung durchgeführt. Hiermit hat das BMV einen entsprechenden Maßgabebeschluss des für den Haushalt zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (HHA) vom 20.03.2024 (A.-Drs. 20/6037) umgesetzt.

Die Grundlage für die NKV-Aktualisierungen bildeten die jüngst aktualisierten Kosten- und Wertansätze der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 sowie neue Verkehrsmengengerüste, die auf den Ergebnissen der Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2040 basieren. Die entsprechenden Projektdossiers sind in den bewährten Strukturen gehalten, die auch im Online-Projektinformationssystem (PRINS) des BMV zu den Vorhaben des BVWP 2030 hinterlegt sind. Mittels der Projektdossiers sowie den allgemeinen Erläuterungen können die im Bericht an den HHA aufgeführten NKV-Ergebnisse nachvollzogen werden.

Das gesamtwirtschaftliche NKV spiegelt die Rentabilität der eingesetzten Finanzmittel im Hinblick auf die monetarisierbaren Wirkungen des Vorhabens wider, wie Reisezeitgewinne, Betriebskosten, Aspekte der Verkehrssicherheit und auch Umweltindikatoren wie Lärmwirkungen, Schadstoffemissionen, Klimagase etc.

Unabhängig von den auf Bitten des HHA nunmehr durchgeführten NKV-Aktualisierungen stellt das BMV ohnehin stets sicher, dass die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturprojekten vor deren Beginn bzw. Einstellung in den Haushalt bestätigt wird.

Die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Berechnungen der IRP-/FRP-Projekte der jeweiligen Verkehrsträger (VT) können den beigefügten vier PDF-Dokumenten entnommen werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund aktualisierter Kosten- und Wertansätze, zwischenzeitlicher Baupreisentwicklungen, der Zugrundelegung einer vollständig neuen Verkehrsprognose (VP) 2040 und konkretisierter Projektkenntnisse (infolge fortgeschrittener Projektplanungen), die grundsätzlich zu veränderten verkehrlichen Wirkungen der Projekte führen, die Bewertungsergebnisse zum Teil deutlich von den im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 erzielten und in PRINS veröffentlichten Bewertungsergebnissen abweichen können. In diesem Zusammenhang wird zudem betont, dass die NKV-Nachbewertungen grundsätzlich wie im Rahmen der BVWP-Aufstellung erfolgt sind (je nach Fall auf Gesamtprojektebene oder auf Teilprojektebene).

FAQ NKV-Nachbewertungen

Was ist der Anlass und weitere Hintergrund der durchgeführten NKV-Nachbewertungen?

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat für alle Aus- und Neubauvorhaben der Bedarfspläne von Schiene, Straße und Wasserstraße für die bis 2029 potenziell Baureife erwartet wird NKV-Nachbewertungen mit gutachterlich Unterstützung durchgeführt. Hiermit hat das BMV einen entsprechenden Maßgabebeschluss des für den Haushalt zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages (HHA) vom 20.03.2024 (A.-Drs. 20/6037) umgesetzt. Unabhängig von den auf Bitten des HHA nunmehr durchgeführten NKV-Aktualisierungen stellt das BMV ohnehin stets sicher, dass die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturprojekten vor deren Beginn bzw. Einstellung in den Haushalt bestätigt wird.

Für welche Projekte liegen nun aktuelle NKV-Ergebnisse vor?

Für sämtliche Bedarfsplanprojekte, bei denen gemäß neuem IRP und FRP davon auszugehen ist, dass diese bis 2029 Baureife erlangen können.

Was sagt das Nutzen-Kosten-Verhältnis aus?

Das gesamtwirtschaftliche NKV spiegelt die Rentabilität der eingesetzten Finanzmittel im Hinblick auf die monetarisierbaren Wirkungen des Vorhabens wider, wie Reisezeitgewinne, Betriebskosten, Aspekte der Verkehrssicherheit und auch Umweltindikatoren wie Lärmwirkungen, Schadstoffemissionen, Klimagase etc.

Wie und auf welcher Grundlage wurde bewertet?

Die Grundlage für die NKV-Aktualisierungen bildeten die jüngst aktualisierten Kosten- und Wertansätze der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 sowie neue Verkehrsmengengerüste, die auf den Ergebnissen der Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2040 basieren.

Die Bewertungen der Projekte erfolgten basierend auf der BVWP-Methodik und grundsätzlich gemäß den bei BVWP-Aufstellung verwendeten Projektdefinitionen (bspw. wurden damals als Gesamtprojekt bewertete Vorhaben nunmehr auch als Gesamtprojekt bewertet).

Sind die jetzt vorliegenden Ergebnisse der NKV Nachbewertungen mit den Bewertungen vergleichbar, die im Zuge der Aufstellung des BVWP2030 erfolgt sind?

Nein. Durch aktualisierte Kosten- und Wertansätze, Baupreisentwicklungen, aktuellere Daten aus der Verkehrsprognose (VP) 2040 sowie konkretisierte Projektplanungen, können die Bewertungsergebnisse zum Teil deutlich von den Bewertungsergebnissen im BVWP 2030 abweichen.

Sind sowohl Kosten- als auch Nutzen der Verkehrsprojekte Gegenstand der Nachbewertungen gewesen?

Im Zentrum des Nachbewertungsprozesses stand bei allen Verkehrsträgern die Nutzenseite der Verkehrsprojekte. Hier wurden die aktualisierten Kosten- und Wertansätze und die neuesten Verkehrsprognosen berücksichtigt– diese sind öffentlich auf der Website des BMV abrufbar. Auf der Kostenseite sind die zum Bewertungszeitpunkt aktuell verfügbaren Kostenstände berücksichtigt worden.