Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
RefE: 08.05.2026
Das Bürokratierückbaugesetz Verkehr sowie die flankierenden Bürokratierückbauverordnung Verkehr dienen dem Abbau von Bürokratie im Verkehrsbereich und setzen entsprechende Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“, der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda um.
Hierzu zählen insbesondere Verfahrensvereinfachungen, der Abbau von Informationspflichten, die Beseitigung von Doppelregelungen sowie die Rückführung nationaler Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.
Der Referentenentwürfe sind noch nicht ressortabgestimmt.
Es besteht die Möglichkeit, zu den Referentenentwürfen bis zum 05. Juni 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an das Postfach entlastung-verkehr@bmv.bund.de
Angestrebter Kabinetttermin ist Mittwoch, 15. Juli 2026.